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BAG, 14.11.1980 - 7 AZR 696/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 27.06.1977 - 2 Ca 803/76
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.1978 - 4 Sa 590/77
- BAG, 14.11.1980 - 7 AZR 696/78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71
Fristgemäße Kündigung u. evtl. Verstoß gegen §§ 134, 138, 242 BGB
Auszug aus BAG, 14.11.1980 - 7 AZR 696/78
1. Bei der Regelung des § 53 Abs. 3 BAT handelt es sich um einen sonstigen Unwirksamkeitsgrund i.S. des § 13 Abs. 3 KSchG mit der Folge, daß der Kläger - ebenso wie bei einem angeblichen Verstoß gegen § 138 BGB oder § 242 BGB - in vollem Umfange für das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen dieses sonstigen Unwirksamkeitsgrundes darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BAG 24, 438 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB; BAG 12, 60 [65] = AP Nr. 22 zu § 138 BGB [zu II der Gründe]). - BAG, 23.11.1961 - 2 AZR 301/61
Kündigung aus verwerflichen Motiven als Verstoß gegen § 138 BGB
Auszug aus BAG, 14.11.1980 - 7 AZR 696/78
1. Bei der Regelung des § 53 Abs. 3 BAT handelt es sich um einen sonstigen Unwirksamkeitsgrund i.S. des § 13 Abs. 3 KSchG mit der Folge, daß der Kläger - ebenso wie bei einem angeblichen Verstoß gegen § 138 BGB oder § 242 BGB - in vollem Umfange für das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen dieses sonstigen Unwirksamkeitsgrundes darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BAG 24, 438 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB; BAG 12, 60 [65] = AP Nr. 22 zu § 138 BGB [zu II der Gründe]).